Allgemeine Geschäftsbedingungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Geltung, Vertragsabschluss
1.1 Die AR Solutions GbR (im Folgenden „Agentur“) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
1.2 Abweichungen von diesen sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt werden.
1.3 Allfällige Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht akzeptiert, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anderes vereinbart wird. Eines besonderen Widerspruchs gegen AGB des Kunden durch die Agentur bedarf es nicht.
1.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Die Angebote der Agentur sind freibleibend und unverbindlich.
2. Leistungsumfang, Auftragsabwicklung und Mitwirkungspflichten des Kunden
2.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegeben Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.
2.2 Alle Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen, Bürstenabzüge, Blaupausen, Kopien, Farbabdrucke und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
2.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.
2.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen (Fotos, Logos etc) auf allfällige Urheber-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen. Die Agentur haftet nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen.
3. Fremdleistungen / Beauftragung Dritter
3.1 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).
3.2 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, in jedem Fall aber auf Rechnung des Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.
3.3 Soweit die Agentur notwendige oder vereinbarte Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen der Agentur.
4. Termine
4.1 Angegebene Liefer- oder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw von der Agentur schriftlich zu bestätigen.
4.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie zB Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend. Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
4.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
5. Vorzeitige Auflösung
5.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird;
b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie zB Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt.
c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;
d) über das Vermögen des Kunden ein Konkurs- oder Ausgleichsverfahren eröffnet oder ein Antrag auf Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird oder wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.
5.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfrist von 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.
6. Honorar
6.1 Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
(6.2 Das Honorar versteht sich als Netto-Honorar zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die erbrachten Leistungen und die Überlassung der urheber- und kennzeichenrechtlichen Nutzungsrechte Anspruch auf Honorar in der marktüblichen Höhe.)
6.3 Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Agentur erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
6.4 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15% ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Auftraggeber von vornherein als genehmigt.
6.5 Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht zur Ausführung gebracht werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Die Anrechnungsbestimmung des § 1168 AGBG wird ausgeschlossen. Mit der Bezahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
7. Zahlung, Eigentumsvorbehalt
7.1 Das Honorar ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.
7.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe. Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.
7.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen. Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen. Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern (Terminverlust).
7.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.
8. Eigentumsrecht und Urheberrecht
8.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungs- und Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Honorare voraus.
8.2 Änderungen bzw Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
8.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
8.4 Der Kunde haftet der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Honorars.
9. Kennzeichnung
9.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
9.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).
10. Gewährleistung
10.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt die Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.
10.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungs- oder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.
10.3 Es obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur haftet nicht für die Richtigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.
10.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Das Recht zum Regress gegenüber der Agentur gemäß § 933b Abs 1 ABGB erlischt ein Jahr nach Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.
11. Haftung und Produkthafung
11.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur für Sach- oder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.
11.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schad- und klaglos zu halten.
11.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzanspruche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.
12. Datenschutz (optische Hervorhebung entsprechend der Judikatur)
Der Kunde erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Agentur die vom Kunden bekannt gegebenen Daten (Name, Adresse, E-Mail, Kreditkartendaten, Daten für Kontoüberweisung) für Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke automationsunterstützt ermittelt, speichert und verarbeitet. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.
13. Anzuwendendes Recht
Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.
14.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart. Ungeachtet dessen ist die Agentur berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Domain- Hosting- und Internetdienstleistungen
Stand 01. Juni 2009
1. Allgemeines
1. Allgemeines
(1) Mit der Auftragserteilung an AR Solutions GesbR, gleichgültig in welcher Form diese erfolgt, erkennt der Kunde diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Dauer der gesamten Geschäftsbeziehung an.
(2) Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn Ihrer Geltung wurde schriftlich zugestimmt.
(3) Die unterschiedlichen Top-Level-Domains (Endkürzel) werden von einer Vielzahl unterschiedlicher Organisationen verwaltet. Jede dieser Organisationen zur Vergabe von Domains hat unterschiedliche Bedingungen für die Registrierung und Verwaltung der Top-Level-Domains, der zugehörigen Sub-Level-Domains und der Vorgehensweise bei Domainstreitigkeiten aufgestellt. Soweit Top-Level-Domains Gegenstand des Vertrages sind, gelten ergänzend die entsprechenden Vergabebedingungen.
(4) AR Solutions GesbR ist berechtigt jederzeit die allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat in einem solchen Falle das Recht der Änderung zu widersprechen. AR Solutions GesbR weist den Kunden schriftlich oder per E-mail bei Beginn der Frist daraufhin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 4 Wochen widerspricht. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam.
2. Vertragsschluss
(1) Die Angebote von AR Solutions GesbR sind freibleibend und unverbindlich.
3. Leistungsumfang
(1) AR Solutions GesbR gewährleistet eine Erreichbarkeit der Server von 99,9% im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen der Server aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von AR Solutions GesbR liegen (Verschulden Dritter, höhere Gewalt,usw.) nicht erreichbar ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet bei Wissen oder Vermutung einer voraussichtlich überdurchschnittlichen Belastung des Servers durch seinen Tarif AR Solutions GesbR im voraus schriftlich zu informieren. Entsprechende Maßnahmen durch AR Solutions GesbR zur Aufrechterhaltung des generellen Serverbetriebes werden in Absprache mit dem Kunden getroffen. - Darüber hinaus ist AR Solutions GesbR berechtigt, die Leistungen des Kunden vorübergehend einzuschränken um die Aufrechterhaltung der Netzintegrität sicherzustellen.
(3) AR Solutions GesbR hat keinerlei Einfluss auf die Registrierung und Zuteilung von Domainnamen. Eine Haftung und Gewährleistung für die tatsächliche Zuteilung der bestellten Domainnamen ist deshalb ausgeschlossen. Soweit die Registrierung von Domainnamen Vertragsgegenstand ist, tritt AR Solutions GesbR lediglich als Vermittler auf. Von einer tatsächlichen Zuteilung des Domainnamens kann der Kunde erst dann ausgehen, wenn diese durch AR Solutions GesbR bestätigt wurde.
(4) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Kundeninformationen.
(5) Die Angebote von AR Solutions GesbR beinhalten keine technischen Supportleistungen. Sofern diese gewünscht und in Anspruch genommen werden, stellt AR Solutions GesbR diese dem Kunden gesondert in Rechnung.
4. Datensicherheit
(1) Der Kunde ist verpflichtet Sicherungskopien sämtlicher an AR Solutions GesbR übermittelten Daten herzustellen. Die Server werden regelmäßig gesichert. - Sollte dennoch ein Datenverlust eintreten, ist der Kunde verpflichtet AR Solutions GesbR die entsprechenden Datenbestände noch einmal unentgeldlich zur Verfügung zustellen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, vor jeder Änderung eine vollständige Datensicherung durchzuführen. - Eine Wiederherstellung einzelner Dateien oder eines gesamten Accounts wird dem Kunden mit 50€ zzgl. ges. MwSt. pro Vorgang in Rechnung gestellt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet die Ihm zur Verfügung gestellten Zugangsdaten, vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Erlangt der Kunde Kenntnis davon, dass Unbefugten das Passwort bekannt geworden ist, hat er AR Solutions GesbR hiervon unverzüglich zu informieren. Darüber hinaus hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit im Verdachtsfall ein neues Kennwort über die Verwaltungsoberfläche zu setzen oder bei AR Solutions GesbR anzufordern.
5. Datenschutz
(1) AR Solutions GesbR weist darauf hin, dass die für die Vertragsdurchführung benötigten personenbezogene Daten gespeichert werden.
(2) Im Falle einer Domainregistrierung wird AR Solutions GesbR die im üblichen Umfang zur Identifizierung des Domaininhabers erforderlichen Daten an die jeweilige Registrierungsstelle weiterleiten. Name, Adresse und ggf. Telefonnummer sind zwingend erforderlich und werden dauerhaft gespeichert und sind jederzeit über den so genannten Whois-Eintrag, auch für Dritte, abrufbar.
(3) AR Solutions GesbR weist den Kunden darauf hin, dass der Datenschutz in offenen Netzen wie dem Internet nach heutigem Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Unter Umständen sind andere Teilnehmer im Internet technisch in der Lage, unbefugt in die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu kontrollieren. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf.
(4) Der Kunde stimmt zu, dass er von AR Solutions GesbR in schriftlicher und elektronischer Form als Referenzkunde bzw. zu Werbezwecken genannt werden darf.
6. Veröffentlichte Inhalte
(1) Der Kunde verpflichtet sich, die von ihm ins Internet eingestellten Inhalte als eigene oder fremde Inhalte zu kennzeichnen und seinen vollständigen Namen und seine Anschrift darzustellen.
Der Kunde ist verpflichtet in eigener Verantwortung weitere Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes zu prüfen und ggf. zu erfüllen.
(2) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (Marken, Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
Der Kunde verpflichtet sich, keine pornografischen Inhalte auf seinem Webspace zur Verfügung zu stellen.
(3) AR Solutions GesbR ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor genannten Verpflichtungen berechtigt seine Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen.
AR Solutions GesbR ist nicht verpflichtet, die Inhalte des Kunden zu überprüfen.
7. Haftung
(1) Für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangene Gewinne welche durch technische Störungen oder Probleme des Internets verursacht wurden und nicht im Einflussbereich von AR Solutions GesbR liegen, wird keine Haftung übernommen.
(2) Für mittelbare Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne bei Unternehmern haftet AR Solutions GesbR nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Haftung und Schadenersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.
(3) Im Falle eines Verstoßes gegen die in Punkt 6 genannten Pflichten, insbesondere gegen gesetzliche Verbote oder die guten Sitten, so haftet der Kunde gegenüber AR Solutions GesbR auf Ersatz aller hieraus entstehenden direkten und indirekten Schäden, auch Vermögensschäden.
Der Kunde verpflichtet sich darüber hinaus, AR Solutions GesbR von Ansprüchen Dritter (gleich welcher Art) freizustellen, die aus der Rechtswidrigkeit von in das Internet gestellten Inhalten resultieren. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, AR Solutions GesbR von Rechtsverteidigungskosten (z. B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.
8. Zahlungsbedingungen
(1) Es gelten die jeweils aktuellen Preislisten.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt jährlich. Sämtliche Entgelte sind sofort nach Erhalt der Rechnung zur Zahlung fällig.
(3) AR Solutions GesbR ist berechtigt, im Verzugsfall die Internetpräsenz des Kunden zu sperren und alle sonstigen Leistungen zurückzubehalten. Der Kunde ist dann verpflichtet, eine Entsperrgebühr in Höhe von 50,00 € zu bezahlen.
9. Vertragsdauer und Kündigung
(1) Soweit nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, werden die Verträge auf unbefristete Zeit geschlossen.
(2) Wird mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit nicht gekündigt, verlängert sich der Vertrag automatisch um die Dauer des Abrechnungszeitraumes. Die Vertragslaufzeit entspricht, sofern nicht anders angegeben, dem Abrechnungszeitraum von 12-Monaten. Eine Kündigung kann nur schriftlich oder per Fax erfolgen.
(3) AR Solutions GesbR ist darüber hinaus berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solcher wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde für sich mit der Zahlung der in Rechnung gestellter Entgelte in Verzug befindet. Weitere wichtige Gründe ergeben sich daraus, dass der Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen die Pflichten aus Punkt 6. verstößt.
(4) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Klagenfurt. Sofern der Kunde ein Unternehmer ist, ist das für Klagenfurt örtlich zuständige Gericht zuständig. AR Solutions GesbR ist darüber hinaus berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.
(5) Die Übertragung der vertraglichen Rechte auf eine andere Person bedarf einer schriftlichen Zustimmung durch AR Solutions GesbR.
10. Reseller (Wiederverkäufer)
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten ein vertragliches Nutzungsrecht an den von AR Solutions GesbR für ihn betreuten Internetpräsenzen einzuräumen.
11. Widerruf
(1) Endverbraucher können den Vertrag innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen ab Zugang der Auftragsbestätigung widerrufen. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Kunde die Leistung aktiv in Anspruch genommen hat. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs an AR Solutions GesbR, Kaufmanngasse 9, 9020 Klagenfurt, Österreich
12. Teilnichtigkeit
Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen gleichwohl. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der betreffenden Formulierung am nächsten kommt.